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STELLUNGNAHME BILD Zeitung vom 15.12.2021: „Rentner stirbt nach Behandlungsfehler in Klinik“

Frankfurt am Main (16.12.2021) – In einem Artikel der BILD vom 15. Dezember 2021 erhebt das Blatt schwere Vorwürfe gegen die Frankfurter Rotkreuz-Kliniken und im Speziellen gegen die Klinik für Kardiologie sowie das angegliederte Kardiocentrum.

Ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten sage aus, dass der betreffende Patient im Juli 2018 während eines fünftägigen Aufenthaltes in der Klinik Rotes Kreuz am Zoo, im Alter von 73 Jahren durch einen Behandlungsfehler der dort tätigen Ärzte verstorben sei. Die Geschäftsführung der Frankfurter Rotkreuz-Kliniken hatte auf Anfrage der Bildzeitungs-Redakteurin im November 2021 keine konkreten Fragen zu diesem Fall beantwortet, sondern sich auf die vorliegenden Dokumente und die Stellungnahme der Haftpflichtversicherung bezogen, da die Details des Falls auch nach dem Tod des Patienten gewöhnlich der Schweigepflicht unterliegen.

Detaillierte Untersuchungen der Todesursache und des Behandlungsverlaufes ergaben, dass seitens der Klinik und der behandelnden Ärzte kein Behandlungsfehler vorlag. Anders als mit der Schlagzeile des Artikels behauptet, verstarb der Patient nämlich nicht aufgrund eines Behandlungsfehlers, sondern an Komplikationen seiner im Rahmen des Aufenthalts diagnostizierten Grunderkrankung, der Koronaren Herzkrankheit.

Wegen hierfür typischer Beschwerden hatte ihn sein Hausarzt in die kardiologische Sprechstunde überwiesen. Unter anderem aufgrund eines auffälligen Belastungs-EKGs und eines ergänzenden Stressechos, das eine Durchblutungsstörung ergab, erfolgte die Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung, welche die Arterienverengungen dokumentierte. Somit war der Herzkathetereingriff, anders als behauptet, gerechtfertigt und sinnvoll und die nachfolgende Behandlung der Engstellen in den Arterien mittels Stent notwendig. Der Patient wurde ausführlich über die Koronarangiographie und eventuelle Stent-Implantation aufgeklärt. Anders als im Artikel dargestellt, wurde kein herzchirurgischer Eingriff durchgeführt. Da allgemein nach einem solchen Stent-Eingriff ein Risiko für nachfolgende Komplikationen besteht, werden diese Eingriffe nicht ambulant durchgeführt, sondern der betreffende Patient wurde stationär nachbetreut. Bei ihm trat in der Folge eine von vielen möglichen Komplikationen auf, in diesem Falle ein kleiner Herzinfarkt, aufgrund dessen er intensivmedizinisch betreut wurde. Im weiteren Verlauf trat zudem ein akuter Herz-Kreislaufstillstand ein (plötzlicher Herztod). Auch dies ist eine der möglichen Komplikationen nach einem Herzinfarkt, daher befand sich der Patient während dieser Zeit noch am EKG-Monitoring (Überwachung).

Das Unternehmen möchte den Angehörigen, deren Trauer natürlich nachempfindbar ist, gerne empfehlen, bezüglich des Klärungsbedarfs den üblichen und sachlichen Weg zu wählen (z. B. Einschaltung der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer oder im Falle ausreichender Argumente die juristische Aufarbeitung auf dem Klageweg). Die Klinik distanziert sich von den im Artikel getroffenen Aussagen und erwägt rechtliche Schritte gegen die BILD Zeitung wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) und Verleumdung (§ 187 StGB).